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Kaufverträge:

  • 3,5 % Grunderwerbsteuer
  • 1,1 % Grundbucheintragungsgebühren
  • Vertragskosten lt. Tarif des Errichters
  • Vermittlungsprovision (Höchstprovision):
    bei Kauf, Verkauf oder Tausch von:
    • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteile
    • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
    • Unternehmen aller Art
    • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
    Bei einem Wert
    bis €  36.336,42 4%
    von €  36.336,42 bis €  48.448.51   €  1.453,46
    ab €  48.448,58 3%
    jeweils zuzüglich 20% Ust.



Mietverträge:

Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust.), bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit je EUR 13,--. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters.

Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet:
Vertragsdauer Vermieter Mieter
unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse (allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen) 2 Bruttomantsmietzinse
Befristung bis zu 3 Jahren 3 Bruttomonatsmietzinse (allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen) 1 Bruttomonatsmietzinse
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM
Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet:
Vertragsdauer Vermieter Mieter
unbestimmte Zeit/Frist mind. 3 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse (allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen) 1 Bruttomonatsmietzins
Befristung auf mind. 2 Jahre, jedoch nicht länger als 3 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse 1/2 Bruttomonatsmietzins
Frist weniger als 2 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse (allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen) 1/2 Bruttomonatsmietzins
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM
Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.

Gemäß §24 Makler VO ist fpr die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.